Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Gemäß § 81 Abs. 4 SGB X

Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) § 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit § 4g bzw. § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:

1. Name der verantwortlichen Stelle
2. Vorstände


Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle



4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher (Vorsitzender des Vorstandes)

Claus Moldenhauer (Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes)

Andreas Strausfeld (komm. Leiter des Geschäftsbereichs IT-Services)


Deutsche Angestellten-Krankenkasse
Zentrale
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg

Die DAK-Kranken- und Pflegeversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern (siehe auch Satzungen). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Kasse Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V, sowie § 10 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG), für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt: 1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses 2. Ausstellung der Krankenversichertenkarte 3. Durchführung von Beitragsangelegenheiten 4. Prüfung und Gewährung von Leistungen 5. Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze 6. Beitragsrückzahlung 7. Durchführung der Kostenerstattung 8. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern 9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes 10. Abrechnung mit den Leistungserbringern 11. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern 12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern 13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten 14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen 15. Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen 16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools 17. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme – DMP) 18. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitäts-vereinbarungen 19. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation 20. Koordinierung pflegerischer Hilfen 21. statistische Zwecke 22. Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V) 23. Durchführung des AAG