Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Gemäß § 81 Abs. 4 SGB X
Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB) § 81 Abs. 4 schreibt in Verbindung mit § 4g bzw. § 4e des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben verfügbar zu machen hat:
1. Name der verantwortlichen Stelle
2. Vorstände
Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung,
-verarbeitung oder
-nutzung
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Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)
Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher
(Vorsitzender des Vorstandes)
Claus Moldenhauer
(Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes)
Andreas Strausfeld (komm. Leiter des
Geschäftsbereichs IT-Services)
Deutsche Angestellten-Krankenkasse
Zentrale
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Die DAK-Kranken- und Pflegeversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der
Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren
Gesundheitszustand zu verbessern (siehe auch Satzungen). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Kasse Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V, sowie § 10 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG), für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort genannt:
1. Feststellung des Versicherungsverhältnisses
2. Ausstellung der Krankenversichertenkarte
3. Durchführung von Beitragsangelegenheiten
4. Prüfung und Gewährung von Leistungen
5. Bestimmung des Zuzahlungsstatus, Ermittlung der Belastungsgrenze
6. Beitragsrückzahlung
7. Durchführung der Kostenerstattung
8. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes
10. Abrechnung mit den Leistungserbringern
11. Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung bei Leistungserbringern
12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern
13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten
14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von morbiditätsorientierten Vergütungsstrukturen
15. Vorbereitung, Durchführung und Qualitätssicherung von Modellvorhaben und integrierten Versorgungsformen
16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risikopools
17. Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme – DMP)
18. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitäts-vereinbarungen
19. Beratung über Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
20. Koordinierung pflegerischer Hilfen
21. statistische Zwecke
22. Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)
23. Durchführung des AAG
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